Trump muss in Haftanstalt erscheinen

von Redaktion

VON C. MÖLLERS, CH. FAHRENBACH UND J. RODUST

Atlanta – Große Auftritte sind das Lebenselixier des 77-jährigen Donald Trump. Doch wenn sich morgen die Kameras auf ihn richten, wie er die Haftanstalt im US-Staat Atlanta betritt, dürfte das nicht nach dem Geschmack des früheren US-Präsidenten sein. Wegen möglicher illegaler Wahlbeeinflussung ist Trump offiziell angeklagt. Am Donnerstag muss er sich in der Haftanstalt melden, ihm werden Fingerabdrücke genommen, er wird gemessen und gewogen – und womöglich wird auch ein „Mugshot“ von ihm gemacht. Jenes Foto, das von Angeklagten in der Regel angefertigt wird. Eine Prozedur, die noch dazu in einer Hochburg der Demokraten stattfindet – für Donald Trump eine Demütigung auf der ganzen Linie.

Berühmt-berüchtigt ist die Haftanstalt in Atlanta, schreibt der „Spiegel“. Regelmäßig komme es dort zu blutigen, manchmal sogar tödlichen Schlägereien zwischen Häftlingen. Es wimmele dort von Ratten, Läusen und anderem Ungeziefer. Ein mehr als ungewohnter Ort für einen früheren US-Präsidenten und ehemaligen Immobilien-Mogul. Der 77-Jährige schreibt denn auch auf seiner mitgegründeten Plattform Truth Social von einer „Hexenjagd“, die die „radikal linke“ Staatsanwältin in enger Absprache mit dem Justizministerium seines Amtsnachfolgers Joe Biden betreibe. Bis zum Beginn des Verfahrens, das am 5. September starten soll, darf Trump aber die ungastliche Immobilie noch einmal verlassen. Gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 200 000 US-Dollar kann der Republikaner auf freiem Fuß bleiben.

Trump, der nur zu gern in Superlativen schwelgt, ist auch in der Anzahl seiner Strafverfahren unangefochten. Inzwischen muss er sich in vier Prozessen als Angeklagter verantworten: Neben dem Verfahren in Atlanta/Georgia auch in Washington, New York und Miami. In New York wird ihm die Fälschung von Geschäftsunterlagen vorgeworfen, in Miami geht es um die Aufbewahrung geheimer Regierungsunterlagen. In Washington ist er angeklagt wegen des Versuchs, das Ergebnis der Präsidentenwahl zu kippen. Doch so lange die Geschworenen nicht das Gegenteil feststellen, gilt Trump als unschuldig.

Unbeirrt hält er auch an seinen Plänen fest, 2024 wieder den Einzug ins Weiße Haus zu schaffen. In seiner Partei liegt er bei Umfragen weit vorne (siehe Bericht unten), doch das heißt keineswegs, dass er auch gewählt wird. Bei einer AP-Umfrage gaben jüngst 53 Prozent der befragten Wählerinnen und Wähler an, definitiv nicht für Trump stimmen zu wollen. Und da weitere elf Prozent erklärten, ihre Stimme „wahrscheinlich“ nicht dem früheren US-Präsidenten geben zu wollen, rücken Trumps Träume von einer erneuten Präsidentschaft in weite Ferne.

Dazu kommt die Ungewissheit, wie die vier Gerichtsverfahren gegen ihn ausgehen werden – auch wenn er sich in allen Fällen für absolut unschuldig hält. Selbst wenn Donald Trump die Wahl gewinnen sollte, könnte er nur zwei Verfahren durch seinen neuen Justizminister einstellen lassen. Die Prozesse in New York und in Atlanta indes können auch gegen einen amtierenden Präsidenten weitergeführt werden.

Das Gericht in Atlanta hat Donald Trump verboten, Zeugen einzuschüchtern. Nach der Verlesung der anderen Anklagen hatte er nämlich auf Truth Social gedroht: „Wenn ihr hinter mir her seid, dann bin ich hinter euch her.“ Spannend ist, wie er seinen Auftritt in Atlanta kommentieren wird.

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