Die Generalstaatsanwaltschaft München hat gegen den österreichischen Politiker Gerald Grosz wegen Beleidigung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einen Strafbefehl beantragt. Dem Antrag zufolge soll Grosz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro zahlen, also 36 000 Euro. Die Vorwürfe lauten Beleidigung von Personen des politischen Lebens in zwei Fällen sowie Verstoß gegen das Versammlungsgesetz – Grosz soll beim Politischen Aschermittwoch der AfD im niederbayerischen Osterhofen unerlaubt ein Messer bei sich gehabt haben. In seiner Rede soll er Söder als „Corona-Autokrat“, „Landesverräter“ und „Södolf“ bezeichnet haben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe er „Horrorclown“ genannt.
Sie soll an der Planung eines Anschlags auf ein Festival beteiligt gewesen sein, Sprengstoffgürtel hergestellt und Ehefrauen für Attentäter angeworben haben: Eine 34-Jährige aus Salzgitter wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hatte sich 2015 dem IS angeschlossen. Zum Anschlag kam es nicht, weil die IS-Kämpfer nicht aus Syrien ausreisen konnten. Potenzielles Ziel war ein Kinder-Festival bei Frankfurt.
Der abgesetzte Ex-Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, verlangt vom Bund Schadenersatz. Laut der „Bild“ mache er einen Schadenersatzanspruch von 5000 Euro wegen einer Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht geltend – der Vorwurf lautet Mobbing. Hintergrund ist eine Folge der Satiresendung „ZDF Magazin Royale“. Darin wurde Schönbohm eine Nähe zu einem Verein mit Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Schönbohm daraufhin als BSI-Präsidenten abgesetzt.