Urteil gegen Bischof

von Redaktion

Ackermann muss Schmerzensgeld zahlen

Trier – Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist zur Zahlung von 20 000 Euro Schmerzensgeld an eine wegen Missbrauchs traumatisierte Angestellte des Bistums Trier verurteilt worden. Es sei unstreitig, dass der Bischof den Klarnamen der unter dem Pseudonym Karin Weißenfels bekannten Frau in einer Videokonferenz im März 2022 mit Bistumsmitarbeitern genannt habe, sagte Richterin Kathrin Thum am Mittwoch am Arbeitsgericht Trier. Damit habe Ackermann die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Bistum und Bischof akzeptieren es aber. „Bischof Ackermann wird den Geldbetrag zahlen“, hieß es. Der Anwalt der Klägerin teilte mit: „Wir sind zufrieden.“ Eigentlich hatte das Gericht das persönliche Erscheinen des Bischofs angeordnet. Der schickte trotzdem nur den Juristen des Bistums.

Die Frau hatte angegeben, die Nennung ihres echten Namens habe sie retraumatisiert. Ackermann hatte sich bei ihr entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Die Frau war als Angestellte von ihrem Pfarrer jahrelang sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Er drängte sie schließlich zur Abtreibung.

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