Halle/Erfurt – Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Das Landgericht Halle hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen, teilte ein Gerichtssprecher gestern mit.
Der Grund: Höcke soll Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Höcke soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ um eine verbotene Losung handele, so der Vorwurf.
Dieser Einschätzung folgt das Landgericht. Allerdings sieht das Gericht keinen Anlass, den Sachverhalt vor dem Landgericht zu verhandeln. Weder die Straferwartung für Höcke rechtfertige dies, noch sei eine besondere Bedeutung des Falls anzunehmen –Höckes Bekanntheitsgrad sei dafür nicht ausreichend. Das Verfahren wird deswegen vor dem Amtsgericht Merseburg eröffnet, so der Gerichtssprecher. Höcke kann gegen die Zulassung der Anklage nicht vorgehen.
Erst Anfang dieses Monats hatte der Justizausschuss des Thüringer Landtags den Weg für eine weitere Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) gegen Höcke freigemacht. Außer den drei AfD-Landtagsabgeordneten stimmten alle Parlamentarier der erneuten Aufhebung der Immunität Höckes zu. Laut dem AfD-Politiker selbst sei seine Immunität bereits zum siebten Mal aufgehoben worden. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft Höcke vor, sich durch einen Beitrag beim sozialen Netzwerk Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben.