Richter warnen vor „Umsturzfantasien“ bei Bayerns AfD

von Redaktion

Landesverband scheitert mit seiner Klage – Verfassungsschutz im Freistaat darf die Gesamtpartei beobachten

München – Knapp drei Wochen vor der Landtagswahl läuft es für Bayerns AfD alles andere als rund. Verglichen mit anderen Ländern oder dem Bund hinken die Rechtspopulisten mit bis zu 14 Prozent dem sonstigen Umfragehoch hinterher. Eigene Themen konnte die AfD im Wahlkampf bisher nicht platzieren, dafür sorgten etwa Ermittlungen wegen eines Plakats mit einer verbotenen Losung der SA für Ärger.

Nun gab es für die AfD am Freitag auch noch eine Pleite vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber auch informieren. Gegen die Entscheidung in dem Eilverfahren sind keine Rechtsmittel mehr möglich – es ist also endgültig.

Auch wenn sich der harte Kern der AfD-Wählerschaft wohl nicht von derartigen Urteilen beeinflussen lassen dürfte, im Kampf um noch unentschlossene Wähler dürfte das Urteil in den kommenden Wochen der AfD keinen Aufwind geben.

Mit seiner Entscheidung hat das Gericht dem bayerischen Verfassungsschutz Rückendeckung bei der Einschätzung gegeben, dass es Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gebe. Bereits im Juni 2022 hatte der Landesverfassungsschutz entschieden, die AfD als Gesamtpartei zu beobachten. In der Folge hatte der AfD-Landesverband dagegen geklagt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit darüber zu unterlassen. Der Landesverband begründete dies mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und stellte einen Eilantrag, weil ihn die Beobachtung mit maximaler Schwere treffe.

Nachdem das Verwaltungsgericht München den Eilantrag bereit am 17. April 2023 in erster Instanz abgelehnt hatte, erhob der AfD-Landesverband Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof. Doch auch in dieser Instanz wiesen die Richter den Antrag zurück: Mittlerweile hätten zahlreiche Anhänger des ehemaligen „Flügels“ Einfluss auf den Landesverband – zudem seien „Umsturzfantasien“ in der bayerischen AfD bekannt geworden. Es gebe auch viele Hinweise dafür, dass das Konzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße.

Auch die Kritik an der Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes wies das Gericht zurück. Die Behörde dürfe grundsätzlich über die Beobachtung der Partei informieren. Die Richter monierten aber eine Pressemitteilung der Behörde, die den Eindruck vermittelt hätte, die AfD sei insgesamt gesichert extremistisch.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wertete das Urteil als „wichtige Bestätigung der Arbeit“ des Verfassungsschutzes. Zugleich betonte der CSU-Minister, dass die Behörde keinen Wahlkampf mache.

Der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion, Ulrich Singer, bezeichnete die Beobachtung als „schweren Missbrauch einer Behörde zu politischen Zwecken“. Kurz vor der Wahl sei das Ziel, die AfD zu diskreditieren, besonders offensichtlich. Möglicherweise hat die AfD somit ein Thema für ihren Wahlkampfendspurt gefunden.  dpa

Artikel 3 von 11