Berlin – Neuer Schwung fürs größte Streitthema in Berlin: Wird doch bald in der Hauptstadt enteignet? Zwei Jahre nach ihrem erfolgreichen Volksentscheid hat die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ einen zweiten Anlauf zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen angekündigt. Diesmal will sie die Berliner gleich über ein Vergesellschaftungs-Gesetz abstimmen lassen, wie Vertreter der Initiative vor dem Roten Rathaus bekannt gaben.
Sie wollen verhindern, dass der Senat die Umsetzung des Anliegens verzögert. Zu blockieren und zu verschleppen, hat die Initiative der Landespolitik immer wieder vorgeworfen. Kein Wunder: Die frühere Stadtchefin Franziska Giffey (SPD) hielt Enteignungen für Unfug, das schaffe keine einzige neue Wohnung. Ihr Nachfolger Kai Wegner (CDU) fürchtet ebenso, damit werde jeder Neubau in der Stadt abgewürgt.
Seit dem erfolgreichen Volksentscheid im September 2021 habe sich die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt noch deutlich verschlimmert, argumentierte die Initiative. Für viele Menschen seien die Mieten kaum noch bezahlbar. Die Vermieter pressten die Mieter aus wie nie zuvor. Sie will deshalb nun die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes angehen. Zur Finanzierung ihrer Aktivitäten will sie eine Crowdfunding-Kampagne starten. Wie lange das alles dauert, ist offen.
Die Hoffnung ist, am Ende mit dem geplanten Gesetz weitere Mietsteigerungen auszubremsen. Achim Lindemann, der für die Initiative spricht, schätzt die Chancen gut ein, auch bei einem Abstimmungstermin unabhängig von Abgeordnetenhaus- oder Bundestagswahlen die nötige Zustimmung zu bekommen. 80 Prozent der Menschen in Berlin wohnten zur Miete. Beim Volksentscheid muss ein Viertel aller stimmberechtigten Berliner das Anliegen stützen.
Beim erfolgreichen Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Der damalige rot-grün-rote Senat reagierte vorsichtig, setzte eine Kommission aus Experten ein, die im April 2022 die Arbeit aufnahm. In ihrem Abschlussbericht kam die Kommission Ende Juni zu der Einschätzung, dass die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen möglich sei.
Allerdings hat der schwarz-rote Senat nicht vor, diese Möglichkeit schnell zu nutzen. Er hat angekündigt, zunächst ein „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ auszuarbeiten, das erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten soll. Davor soll es vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.
Verzögerungstaktik? „Die Zeit des Appellierens und Reagierens ist vorbei – wir wollen nicht mehr warten!“, rief eine Sprecherin einem Bericht des „Tagesspiegel“ zufolge. „Wir werden jetzt ein echtes Vergesellschaftungsgesetz erarbeiten.“ Anders als beim ersten Volksentscheid – ein sogenannter Beschlussvolksentscheid – sei ein vom Volk beschlossenes Gesetz für die Politik rechtlich bindend, hieß es. Die Initiatoren geben sich entschlossen: „Wir stellen uns auf einen Marathon ein.“ dpa/mm