Faktencheck – was steht Asylbewerbern zu?

von Redaktion

Zahnbehandlung: Die Merz-Aussage ist falsch, weil Asylbewerber sowie geduldete und ausreisepflichtige Personen (also abgelehnte Asylbewerber) lediglich ein Anrecht auf Behandlung mit Ziel der Schmerzfreiheit haben. „Das heißt: Der schmerzende eitrige Zahn wird gezogen, die dadurch entstehende Zahnlücke wird aber nicht mit einer Prothese geschlossen“, erklärt ein Sprecher der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern (KZVB). Um Landratsämtern und Zahnarzt-Praxen Klarheit zu verschaffen, wurde in der Flüchtlingskrise 2015 von der KZVB die „Bayern-Liste“ erarbeitet, die genau Auskunft darüber gibt, welche Behandlung für Asylbewerber finanziert wird und welche nicht. „Im Prinzip werden nur die Behelfsmaßnahmen wie im Notdienst bezahlt“, so der KZVB-Sprecher.

Längerer Aufenthalt: Im Schnitt dauerten 2022 Asylverfahren bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung in Deutschland laut Bundesregierung 21,8 Monate. Nach 18 Monaten Aufenthalt haben Flüchtlinge aber Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung – und damit auch zu einer Behandlung, wie sie jedem gesetzlich Versicherten zusteht. Aber wie bei jedem gesetzlich Versicherten gilt dann auch, dass die Kassen Brücken oder Kronen nicht komplett bezahlen – in der Regel müssen 40 Prozent der Kosten für Zahnersatz zugezahlt werden. Wird der Asylantrag abgelehnt, ist die Rechtslage klar: Die 304 000 ausreisepflichtigen Migranten (davon 248 000 mit Duldung) bekommen nur eine stark eingeschränkte Not-Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt. Bei der Umsetzung gibt es allerdings Probleme, falls die Versichertenkarte nicht zurückgegeben wurde.

Wartezeit in Praxen: Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Christoph Benz, widerspricht der Darstellung von Merz, dass „die deutschen Bürger“ wegen der Migranten keine Termine bekommen würden: „Beim Zahnarzt kriegt man in der Regel problemlos Termine“, sagte Benz. Wartezeiten im ländlichen Bereich seien auf die geringe Zahnarztdichte zurückzuführen. „Wer starke Schmerzen hat, wird aber immer bevorzugt behandelt“, betonte der Zahnärztechef und warnte vor „problematischen Pauschalaussagen“. K. Rimpel

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