München – Auf den ersten Blick ist es genau wie bei der Bundestagswahl: Auch bei der Landtagswahl in Bayern hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen, Erststimme und Zweitstimme. Es gibt aber einen zentralen Unterschied – der ist für die Zusammensetzung des Landtags von enormer Bedeutung: Zur Ermittlung der Sitzverteilung im Landesparlament werden alle Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt und in Mandate umgerechnet.
Die Anzahl der Gesamtstimmen entscheidet also darüber, welche Partei künftig wie viele Abgeordnete im Landtag hat. Das heißt: Die Erststimme ist für die Sitzverteilung genau gleich wichtig wie die Zweitstimme. Das ist der große Unterschied zur Bundestagswahl, wo allein die Zweitstimme für die Sitzverteilung der Parteien ausschlaggebend ist.
Mit der Erststimme wählt man eine Kandidatin oder einen Kandidaten in einem der insgesamt 91 Stimmkreise direkt. Wer dort jeweils die meisten Stimmen bekommt, gewinnt. Die einfache Mehrheit reicht. Voraussetzung für einen Einzug der Stimmkreis-Gewinner in den Landtag ist aber, dass deren Partei landesweit mindestens fünf Prozent aller gültigen Gesamtstimmen erhält.
Die Zweitstimme ist eine Listenstimme – wobei die Parteien nicht landesweit mit einer Bayern-Liste antreten, sondern mit bis zu sieben selbstständigen Listen in den sieben bayerischen Regierungsbezirken (Wahlkreisen). In Oberbayern steht deshalb nicht Markus Söder auf Platz 1 der CSU, sondern Ilse Aigner – und nicht Hubert Aiwanger bei den Freien Wählern, sondern Florian Streibl.
Auch die Zweitstimme ist personenbezogen: Man kann damit einen Wahlkreis-Kandidaten einer Partei auswählen und ankreuzen, egal auf welchem Listenplatz dieser steht. Damit können auch Kandidaten den Sprung in den Landtag schaffen, die von den Parteien weiter hinten eingereiht wurden. Vor fünf Jahren landete so der bekannte Journalist Helmut Markwort im Landtag, obwohl ihn die FDP nur auf Platz 16 aufgestellt hatte. Diesmal kandidiert er auf Platz 5 – und ist mit 86 Jahren der älteste Bewerber in ganz Bayern.
Doch es geht auch ohne Personen. Kreuzt man keinen einzelnen Kandidaten an, sondern oben allgemein eine Partei, wird die Stimme nicht ungültig, sondern am Ende der betreffenden Partei bei der Sitzverteilung zugerechnet. Mehr als ein Kreuzchen pro Zettel oder gar eine handschriftliche Notiz machen die Stimme ungültig.
Insgesamt werden bei der Landtagswahl 91 Direkt- und 89 Listenmandate vergeben. Der Landtag kann aber am Ende auch mehr als 180 Mitglieder haben – durch Überhang- und Ausgleichsmandate: Wenn einer Partei mehr Direktmandate zufallen, als ihr nach dem Stimmenverhältnis eigentlich zustehen würden (Überhangmandate), so erhöht sich auch die Zahl der Mandate der anderen Parteien entsprechend dem tatsächlichen Stimmenverhältnis (Ausgleichsmandate). Aktuell hat der Landtag aufgrund von zehn Überhang- und 15 Ausgleichsmandaten 205 Mitglieder.