München – Nancy Faeser ist es wichtig zu betonen, wie einig man sich gewesen sei. In den vergangenen Monaten hat sich die Ampelkoalition den Ruf eines zerstrittenen Haufens erworben, doch bei dem Gesetzentwurf der Innenministerin zur Verschärfung von Abschiebeverfahren hätten alle Minister zugestimmt, berichtet Faeser: „Und da sitzen die Grünen ja auch mit am Tisch.“
Die Öko-Partei hat von allen Beteiligten am heftigsten mit sich gerungen, und es sind dann auch ihre Abgeordneten, die mit dem Ergebnis der Kabinettssitzung am deutlichsten hadern. Die parlamentarische Geschäftsführerin Filiz Polat beklagt „unverhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte“. Doch zumindest auf Kabinettsebene ist auf der ersten Etappe niemand ausgeschert. Das war schon mal anders.
Eine zentrale Maßnahme des „Rückführungsverbesserungsgesetzes“ ist die Verlängerung des Ausreisegewahrsams. Die Höchstdauer soll soll von zehn auf 28 Tage steigen, um Behörden mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben.
Die Ankündigung einer Abschiebung entfällt. Ausreisepflichtigen in Haft soll ihre Abschiebung nicht mehr im Vorfeld mitgeteilt werden. Auch die aktuell geltende einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen nach einer mindestens einjährigen Duldung soll wegfallen. Ausnahmen sind lediglich für Familien mit Kindern unter 12 Jahren geplant.
Bisher hatte eine Ankündigung häufig zur Folge, dass sich Personen, denen die Abschiebung drohte, der Maßnahme entzogen und untertauchten. Künftig soll der Spielraum bei der Ermittlung des Aufenthaltsortes deutlich erweitert werden. So sollen Behördenmitarbeiter in Gemeinschaftsunterkünften auch die Räumlichkeiten Dritter betreten dürfen, wenn sie Gründe haben, die Gesuchten dort zu vermuten.
Mitglieder krimineller Vereinigungen sollen künftig leichter ausgewiesen werden können. Bei Schleusern, die zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, soll der Vorgang ebenfalls beschleunigt werden. Auch die Schleusung von Kindern soll strafbar werden.
Hürden sollen laut dem Gesetzentwurf auch bei der Feststellungen von Identitäten wegfallen. So sollen Wohnungen, aber auch Schließfächer nach Datenträgern wie Handys und nach Unterlagen durchsucht werden dürfen, um die Staatsangehörigkeit Betroffener zu klären und persönliche Daten zu ermitteln. Bisher fiel diese Recherche schwer, wenn die Person keinen Pass vorweisen konnte. Insgesamt soll die Identitätsklärung zwischen Polizei und Ausländerbehörde effektiver gestaltet werden, zum Beispiel durch unangekündigte Kontrollen.
Der Entwurf sieht vor, dass eine Abschiebungshaft künftig auch dann angeordnet oder verlängert werden kann, wenn die betreffende Person währenddessen einen Asylantrag oder Folgeantrag stellt. Widersprüche und Klagen gegen Aufenthaltsverbote sollen keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Um Behörden zu entlasten, soll der Aufenthalt während des Asylverfahrens für jeweils sechs statt bisher drei Monate genehmigt werden. Auch anderen Gruppen soll der Aufenthalt für längere Zeiträume genehmigt werden.
Die jüngste Eskalation im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf das Zusammenleben in Deutschland findet sich in dem Papier noch nicht wieder. Die Frage, ob Antisemitismus ein Grund zur Abschiebung sein könnte, bleibt vorerst unbeantwortet. Das könnte sich im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens aber noch ändern.
Dass die Zahl der Abschiebungen (2022 waren es 12 945) nun sprunghaft in die Höhe schnellen wird, erwartet das Innenministerium nicht. Es rechnet mit einem Anstieg von 600 Fällen. Das wären fünf Prozent. Wichtig wären dabei Rückführungsabkommen mit Herkunftsländern. Eine Regierungssprecherin betonte dieser Tage, das brauche seine Zeit.