Halemba und die Hingabe zu Heinrich Himmler

von Redaktion

Was die Staatsanwaltschaft dem Jung-Abgeordneten vorwirft – Im Landtag bewegt er sich frei

München – Er geht keinen Schritt allein an diesem Plenartag. Immer mindestens ein Parteifreund, oft mehrere in einem Pulk, eskortieren Daniel Halemba an seinem ersten Tag durchs Maximilianeum. Als er sich im Plenum, wie Neulinge so oft, in die letzte Reihe setzt, holen sie ihn nach vorn, Reihe 3, Mitte.

Mit demonstrativer Nähe, einige sogar mit Umarmungen, begrüßt die AfD den Abgeordneten in ihrer Mitte, der mit seinem weiterhin gültigen Haftbefehl für hässliche Schlagzeilen sorgt. Halemba, 22, darf sich frei im Maximilianeum bewegen. Gegen Auflagen ist er auf freiem Fuß, muss sich wöchentlich in Würzburg bei der Polizei melden und hat ein Kontaktverbot zu seiner wohl rechtsradikalen Burschenschaft.

Inzwischen ist abzusehen, was genau ihm vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn und vier Beschuldigte wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Bei einer Razzia im September sei im Verbindungshaus ein Gästebuch beschlagnahmt worden. Darin: ein Eintrag mit „Sieg Heil“, unterzeichnet mit dem Namenszug Halembas. In dem Zimmer, das der 22-Jährige bewohnte, sei der Ausdruck eines mit „SS“-Symbol versehenen Befehls des SS-Chefs Heinrich Himmler vom Oktober 1939 entdeckt worden. Es dürfte um den Befehl Himmlers an unverheiratete Angehörige der SS gehen, eilig vor dem Gang in den Krieg Kinder zu zeugen („über die Grenzen bürgerlicher Gesetze und Gewohnheiten hinaus“).

Die Staatsanwälte berichten, dass sie im Verbindungshaus NS-Devotionalien und antisemitische Schriften fanden: „Die Auswertung zahlreicher sichergestellter Datenträger und Mobiltelefone dauert derzeit noch an.“ Zudem seien auch Schlagringe, eine Machete, Schlagstöcke, ein Einhandmesser und eine Schreckschusswaffe gefunden worden. Halemba, der jüngste Abgeordnete, sprach erneut von einem willkürlichen Haftbefehl gegen sich.

Laut Staatsanwaltschaft hat Halemba vermutlich massiv versucht, einen anderen Beschuldigten zu bedrängen. Das war ein Grund für den Haftbefehl. Möglich ist, dass er wieder in U-Haft kommt. Die Staatsanwaltschaft Würzburg prüft nach der Außervollzugsetzung des Haftbefehls noch, ob sie Beschwerde einlegen wird. Abgeordneten-Immunität hat Halemba in der Sache nicht. Sein Mandat würde er aber erst bei einer Verurteilung (über ein Jahr Freiheitsstrafe) verlieren. Möglich ist, dass parteiintern doch noch Ärger hinzukommt. So ist Halemba laut „Spiegel“ auf einem Foto zu sehen, das ihn am 20. November 2021 bei einer Demo der rechtsextremen Identitären Bewegung (IB) in Wien zeigt. Die IB steht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD.  cd

Artikel 1 von 11