Was müssen wir als Demo erdulden und ermöglichen, wo greift der Staat durch? Wir fragen Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach den Pro-Palästina-Demos vom Wochenende.
Welche Art von Kundgebungen gegen den Gaza-Krieg sind legitim, welche verboten?
Wichtig ist, Gewalt, Volksverhetzung und andere strafrechtlich relevante Vorkommnisse nachdrücklich zu unterbinden. Das betrifft auch antisemitische Parolen und wenn das Existenzrecht Israels infrage gestellt wird. Bislang gab es in Bayern keine Exzesse wie sie aus Berlin oder auch Nordrhein-Westfalen berichtet werden. Wir unternehmen alles dafür, dass das so bleibt – auch wenn das leider wieder mit sehr viel Arbeit für die Bayerische Polizei verbunden ist.
Wie erkennen Polizeibeamte, bei welchen Parolen sie eingreifen müssen?
Alle eingesetzten Polizisten werden darauf vorbereitet, auf welche Symbole oder Parolen sie achten müssen. Zudem begleiten Spezialisten der Kriminalpolizei und spezielle Dolmetscher die Kundgebungen. Zusätzlich hat die Polizei die Möglichkeit, strafbare antisemitische Parolen mittels Videoaufzeichnung beweissicher zu dokumentieren.
Was, wenn nicht nur einer, sondern Hunderte verbotene Parolen skandieren?
Auch das wird konsequent strafrechtlich verfolgt. Ob eine solche Versammlung auch aufzulösen ist, muss der Polizeiführer im Einzelfall entscheiden.
In Bayern sind die Demonstrationen bisher kleiner und friedlicher als in Berlin oder Essen. Hat Bayern da einfach nur Glück?
Jedenfalls haben wir seit vielen Jahren eine sehr konsequente Linie in Bayern gegen Gesetzesverstöße bei Demonstrationen. Die Bayerische Polizei ist bei Bedarf mit starken Einsatzkräften vor Ort, oft auch mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei. Nach den aktuellen Statistiken hat fast die Hälfte der Straftaten der letzten Wochen in Zusammenhang mit dem Angriff der Hamas auf Israel in Berlin stattgefunden. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass dort überdurchschnittlich viele Palästinenser leben und damit auch ein entsprechend starker „harter Kern“. Es scheint da auch Schnittmengen zu den berüchtigten Clans aus dem Libanon und anderen arabischen Staaten zu geben.
Ist es ein Ausweisungsgrund, wenn jemand antisemitische Parolen auf solch einer Demo ruft?
Antisemitische Straftaten wie Volksverhetzung, aber auch Propaganda für Terrororganisationen wie die Hamas oder öffentliche Aufrufe zu Gewalt können nach der geltenden Rechtslage ein Ausweisungsgrund sein, das wird konsequent im Einzelfall geprüft. Das steht aber zur Dauer und dem Status des Aufenthalts in Relation.
Können Palästinenser abgeschoben werden?
Da es keinen palästinensischen Staat gibt, können staatenlose Palästinenser tatsächlich nicht so einfach abgeschoben werden. Es sind aber auch Leute mit ägyptischer, libanesischer oder jordanischer Staatsangehörigkeit dabei.
Angesichts der Zerstörungen in Gaza: Haben Sie auch Verständnis dafür, dass Palästinenser sich in Demos Luft machen?
Dieser Krieg ist von der Hamas begonnen worden und bringt schreckliches Leid auf beiden Seiten. Ich habe Verständnis für Veranstaltungen, bei denen friedlich für israelische wie palästinensische Opfer in der Zivilbevölkerung gebetet wird. Bei Hass auf Juden und jeglicher Form von Antisemitismus in Deutschland ist die Grenze aber klar überschritten, das dulden wir nicht.
Interview: Klaus Rimpel