Die Linke will dem Antrag von Sahra Wagenknecht und der anderen neun aus der Partei ausgetretenen Abgeordneten auf Verbleib in der Bundestagsfraktion nicht zustimmen. Es sei „kein haltbarer Zustand, dass wir gemeinsam in einer Fraktion sind“, sagte Linken-Chefin Janine Wissler in Berlin. Es bestehe „vollkommene Einigkeit darüber, dass man mit einer Partei, die konkurrierend zur Linken ist, nicht in einer Fraktion bleiben kann“. Nach der Geschäftsordnung der Linksfraktion müssen aus der Partei Ausgetretene einen Antrag auf Verbleib in der Fraktion stellen, was die zehnköpfige Wagenknecht-Gruppe auch getan hat. Wissler äußerte sich nicht dazu, ob bereits in der heutigen Fraktionssitzung eine Entscheidung fallen könnte. Denkbar wäre auch, dass dies in der nächsten Fraktionssitzung kommende Woche geschieht.
SPD, Grüne und FDP sowie die Union wollen die von Karlsruhe beanstandete Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für die Parteien verfassungsfest machen und dazu das Parteiengesetz ändern. Der Bundestag hatte 2018 mit den Stimmen der damaligen Großen Koalition beschlossen, die jährlich Summe um 25 Millionen auf insgesamt 190 Millionen zu erhöhen. Die Verfassungsrichter monierten, dass die Höhe der Anhebung nicht ausreichend begründet worden sei.
Vergewaltigungsvorwürfe gegen einen weiteren Abgeordneten seiner Konservativen Partei setzen den britischen Premierminister Rishi Sunak unter Druck. Auch in den eigenen Reihen wurden Forderungen lauter, den Fall genauer zu untersuchen. Zuvor hatte Vizepremier Oliver Dowden eingeräumt, dass die Tories die medizinische Behandlung einer Frau nach der Vergewaltigung bezahlt haben. Sunak sprach von „sehr schwerwiegenden“ Vorwürfen. Der Name des Verdächtigen wurde nicht bekannt.
In der Ukraine ermitteln die Strafverfolgungsbehörden gegen einen ehemaligen Vize-Verteidigungsminister und seinen Mitarbeiter. Der Verdacht: „Veruntreuung von Staatsgeldern und Behinderung der rechtmäßigen Tätigkeit der Streitkräfte der Ukraine“.