Das sind die Asyl-Beschlüsse

von Redaktion

München/Berlin – Nach der Marathon-Sitzung von Bund und Ländern zur Asylpolitik fordert Ministerpräsident Markus Söder eine Umsetzung der Beschlüsse noch in diesem Jahr. „Wir brauchen noch vor Weihnachten ein großes Gesetzespaket, das dann von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann“, sagt der CSU-Chef. Gleichzeitig seien die Einigungen zwar „ein erster wichtiger Schritt“. Dieser werde „aber nicht ausreichen, um eine wirksame Begrenzung der Zuwanderung zu erreichen“, sagt Söder. Die Beschlüsse im Überblick:

„Atmendes System“: Anstatt jedes Jahr neu über die milliardenschwere Beteiligung des Bundes zu verhandeln, bekommen die Länder nun eine Pauschale von jährlich 7500 Euro pro Geflüchtetem. Dieses „atmende System“ trägt damit automatisch der Zahl der zu versorgenden Menschen Rechnung. Die Länder hatten vor dem Treffen mit Scholz noch 10 000 Euro pro Flüchtling gefordert. Zusammen mit anderen Maßnahmen ergeben sich laut Bundesregierung im kommenden Jahr für Länder und Kommunen Entlastungen von 3,5 Milliarden Euro.

Leistungskürzungen: Asylbewerber sollen künftig sogenannte Analogleistungen in Höhe der Sätze der regulären Sozialhilfe erst nach 36 und nicht mehr nach 18 Monaten bekommen – dies macht monatlich bei Alleinstehenden einen Unterschied von 92 Euro aus und bedeutet außerdem länger eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung. Zudem sollen Leistungen wie Essen in staatlichen Unterkünften auf Zahlungen angerechnet werden. Laut Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) führt dies voraussichtlich zu Einsparungen von einer Milliarde Euro. Damit werde „auch die Anziehungskraft des deutschen Sozialstaats reduziert“.

Bezahlkarten: Bund und Länder wollen für Geflüchtete Bezahlkarten einführen, mit denen sie Güter des täglichen Bedarfs bargeldlos einkaufen können. Dies würde Möglichkeiten einschränken, Geld zurück in Heimatländer zu überweisen, was teils als Anreiz zur Flucht nach Deutschland gesehen wird. Die Länder sollen nun „bundeseinheitliche Mindeststandards“ für die Bezahlkarte ausarbeiten, der Bund will sie dabei unterstützen. Bis Ende Januar 2024 soll ein Modell zur Einführung stehen.

Gemeinnützige Arbeit: Möglichkeiten, Asylbewerber für gemeinnützige Arbeiten einzusetzen, sollen „in breiterem Maße genutzt werden“. Um dies einfacher zu machen, soll es eine Rechtsänderung geben. Denn bisher müssen die Behörden in solchen Fällen prüfen, dass diese Arbeiten „zusätzlich“ verrichtet werden – also sonst nicht oder nicht in diesem Umfang erfolgen können.

Beschleunigte Verfahren: Gemeinsames Ziel ist es laut Scholz, die Dauer von Asylverfahren auf sechs Monate samt Einspruch vor Gericht zu begrenzen. Laut Beschlusspapier soll der Anhörungstermin für Asylbewerber künftig „spätestens vier Wochen“ nach Antragsstellung erfolgen. Die behördliche Entscheidung über das Gesuch soll noch in der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen. Verfahren für Angehörige von Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent sollen in drei Monaten abgeschlossen werden.

Verfahren in Drittstaaten?: Vor allem die unionsgeführten Länder fordern, dass Asylverfahren künftig auch außerhalb Europas erfolgen sollen, etwa in Afrika. Scholz verwies hier erneut auf juristische Bedenken und auf Zweifel an der Umsetzbarkeit. Er sagte nun aber zu, diese Möglichkeit zu prüfen.

Mehr Abschiebungen: Die Weigerung vieler Herkunftsländer, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen, sei „eine der größten Hürden“ für mehr Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber, heißt es in dem Beschluss. Ziel müsse deshalb sein, mit solchen Ländern Migrationsabkommen zu schließen. Anreiz sollen dabei Angebote zur legalen Einwanderung von Arbeits- und Fachkräften sein. Die Gespräche über solche Vereinbarungen sollen nun „auf höchster Ebene intensiv vorangetrieben werden“. Die Bundesregierung will sich zudem dafür einsetzen, dass das EU-Türkei-Abkommen wiederbelebt wird.

Grenzkontrollen: Die im Oktober eingeführten stationären Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz werden aufrechterhalten – laut Scholz „über lange Zeit“. Flüchtlinge, die aus anderen EU-Staaten nach Deutschland wollen, sollen möglichst direkt in diese zurückgeschickt werden. Deshalb sollen laut Beschluss Kontrollen bei Einverständnis des Nachbarstaats „bereits vor der deutschen Grenze durchgeführt und die dortigen Zurückweisungsmöglichkeiten genutzt“ werden.

Kommission: Zu weiteren Fragen der Steuerung der Migration und Verbesserung der Integration will die Bundesregierung eine Kommission einsetzen.

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