Ein kleines Haushalts-Lexikon

VON MARC FLEISCHMANN

Verpflichtungsermächtigung: Dabei geht es darum, Geld für künftige Ausgaben einzuplanen. Also für solche, die über das aktuelle Haushaltsjahr hinausgehen. Eigentlich gilt ja der Grundsatz der „Jährlichkeit des Haushalts“, wonach es Verpflichtungen zu Ausgaben nur für das laufen

Montag, 13. April 2026

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