Umgang mit Legasthenie

Fast schon ein Alltagsphänomen

von Redaktion

VON MARC BEYER

Abgesehen von ihrem fremd klingenden Namen ist Legasthenie kein Mysterium mehr. Die Leseschwäche ist weit verbreitet, bis zu zwölf Prozent der Bevölkerung sind betroffen. Weil es so viele Erfahrungswerte gibt, haben die Schulen sich darauf eingestellt. Es gibt mehr Zeit für Aufgaben, Notenschutz, im Idealfall gezielte Förderung.

Was früher ein Stigma war, ist heute beinahe Alltagsphänomen. Dennoch haben drei frühere Schüler, denen die Hilfen zuteilwurden, gegen die Erwähnung ihrer Legasthenie im Abizeugnis geklagt. Sie haben insofern Recht bekommen, als alle Beeinträchtigungen gleich behandelt werden müssen, was in Bayern nicht geschah. Konsequenterweise sollten sie dann aber auch alle ins Zeugnis.

Die Kläger sind, auch wenn es ihnen darum nicht ging, selbst das beste Beispiel dafür, dass eine Leseschwäche keineswegs gleichzusetzen ist mit mangelnder Intelligenz. Unter erschwerten Bedingungen haben sie ihren Weg gemacht. Ein Zeugnis ist aber so wichtig für die persönliche Zukunft, dass es auch Auskunft darüber geben sollte, auf welche Weise eine Leistung zustande kam.

Im Berufsleben wäre etwas mehr Transparenz hilfreich. Sie kann potenziellen Arbeitgebern bei der Einschätzung eines Bewerbers helfen und heikle Situationen vermeiden. Es ist allemal besser, im Vorfeld von einer Schwäche zu wissen (und ihr etwa mit einer Rechtschreib-Software zu begegnen), als irgendwann am Leseverständnis des Mitarbeiters zu zweifeln.

Marc.Beyer@ovb.net

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