Reform des Verkehrsrechts vorerst gebremst

von Redaktion

Berlin – Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht, die Städten und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen geben sollten, sind im Bundesrat gescheitert. Ein zustimmungsbedürftiges Gesetz verfehlte am Freitag in der Länderkammer die erforderliche Mehrheit. Es sah zudem vor, dass generell neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen.

Dass das Gesetz der Ampel im Bundesrat durchfiel, kam durchaus überraschend. Geplant war in dem Paket auch, dass Behörden etwa auch „Sonderfahrspuren“ zur Erprobung klimafreundlicher Mobilität einrichten können – etwa für E-Autos oder Wagen mit mehreren Insassen. Mehr Flexibilität sollte es auch bei Bewohnerparkzonen, Busspuren oder Radwegen geben. Tempo 30 sollte leichter anzuordnen sein, etwa auf Straßenabschnitten an Spielplätzen und Schulwegen. Jetzt geht es in den Vermittlungsausschuss.

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