Das alte Wahlrecht war korrekt

Karlsruhe fällt erstes Urteil – Ampel-Pläne noch hoch umstritten

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lässt die Wahlrechtsreform von 2020 passieren – sie ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Änderungen, die die damalige Große Koalition im Alleingang durchgeboxt hatte, verstießen nicht gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der

Donnerstag, 6. November 2025

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