Das alte Wahlrecht war korrekt
Karlsruhe fällt erstes Urteil – Ampel-Pläne noch hoch umstritten
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lässt die Wahlrechtsreform von 2020 passieren – sie ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Änderungen, die die damalige Große Koalition im Alleingang durchgeboxt hatte, verstießen nicht gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der