Der Oberste Gerichtshof in Russland hat die LGBTQ+-Community als „extremistisch“ eingestuft und so die Rechte schwuler, lesbischer und anderer queerer Menschen weiter massiv eingeschränkt. Die Richter stimmten gestern einem Antrag des Justizministeriums zu. Jegliche Aktivitäten sind der Bewegung nun untersagt. Wer genau dazugehört, definierten die Richter aber nicht, wie unabhängige russische Medien berichteten.
Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmitro Lubinez, hat Russland vorgeworfen, den Austausch von Kriegsgefangenen zu blockieren. „Der Austausch findet nicht statt, weil Russland das nicht will“, sagte er. Alle Initiativen scheiterten „an der fehlenden Bereitschaft Russlands, seine eigenen Bürger zurückzuholen“. In Medien behaupte Moskau aber, dass Kiew „nichts unternimmt, um seine Krieger zurückzubringen“.
Wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung haben Ermittler in Schleswig-Holstein einen mutmaßlichen Reichsbürger festgenommen. Der 66-Jährige aus der Nähe von Bad Bramstedt soll in die Pläne einer Gruppierung von Reichsbürgern eingeweiht gewesen sein, die mutmaßlich die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sowie Bombenanschläge vorbereitete, wie die für die Ermittlungen zuständige Hamburger Generalstaatsanwaltschaft erklärte.
Wähler der AfD sind einer Umfrage zufolge häufiger unzufrieden im eigenen Job als Anhänger anderer Parteien. Ein Viertel der AfD-Wählerschaft ist wenig oder gar nicht mit ihrer Arbeit zufrieden, bei den anderen Parteien ist es im Schnitt ein Sechstel, wie eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Düsseldorfer Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Zudem sehen AfD-Wähler den öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich kritischer.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rückführung von Flüchtlingen in andere EU-Staaten erleichtert. Wurde dort bereits ein erster Asylantrag gestellt, muss das aktuelle Aufenthaltsland in der Regel nicht prüfen, ob dem Flüchtling dort eine Abschiebung in das Herkunftsland droht, urteilte der EuGH in Luxemburg.