Das Bundesverfassungsgerichts-Urteil gegen die Schulden-Tricks der Ampel wird ja gerne als Argument dafür verwendet, dass all die teuren Klimaschutz-Pläne der Bundesregierung nun gestrichen werden müssten. Doch dabei wird vergessen, dass es am 24. März 2021 ein mindestens ebenso aufsehenerregendes Urteil des höchsten Gerichts gab. Damals rüffelte Karlsruhe die Klima-Politik der Großen Koalition: Deren Klimaschutzgesetz verletze die jungen Kläger in ihren Freiheitsrechten, weil die größten Anstrengungen für die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in die Zeit nach 2030 verschoben werden – also quasi auf den für die aktuelle Regierung unverbindlichen Sankt-Nimmerleins-Tag.
Und jetzt urteilt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass die Regierung Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden auflegen müsse. Das Urteil ist eine doppelte Ohrfeige für die FDP, da zum einen konkret FDP-Verkehrsminister Wissing für seine Klimaschutz-Verweigerung abgestraft wird. Aber auch für Finanzminister Christian Lindner ist es eine Klatsche, der seine Schuldenbremse nicht einfach auf Kosten des Klimaschutzes einhalten kann. Das Korsett, das die Justiz der Politik hier schnürt, mag eng sein. Doch die Botschaft der Gerichte ist klar: Eine solide Schuldenpolitik darf eine nachhaltige Umweltpolitik nicht ausschließen. Bei beiden geht es schließlich um das, was wir den nächsten Generationen hinterlassen.
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