Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das gilt auch im Handel und im Kreditwesen. Wer einen Handyvertrag anbietet, eine Wohnung vermietet, einen Kredit vergibt oder Strom verkauft, prüft meist, ob sein Gegenüber verlässlich und kreditwürdig ist. Das ist nicht verwerflich. Weil das aber nicht jedes Mal wie ein Steuerverfahren samt Anhörung ablaufen kann, kommt hier die Schufa ins Spiel: Die private Auskunftei sammelt automatisch von allen Deutschen Daten und kalkuliert daraus einen Score, den man mit wenigen Klicks abfragen kann.
Der Algorithmus senkt dabei allerdings auch mal fälschlich den Daumen. Das passiert unter anderem, wenn jemand noch nie einen Kredit aufgenommen hat. Das System reimt sich sein Urteil dann mit Daten wie Alter oder Wohnort zusammen. Die Folge: Der junge Student, der nicht im besten Viertel wohnt, bekommt den Kredit womöglich nicht, obwohl er ihn gut stemmen könnte.
Deshalb ist es nicht in Ordnung, dass Kredite allein auf Basis automatischer Scores vergeben werden, hat der EuGH nun gemahnt. Doch was heißt das in der Praxis? Müssen Kreditgeber bald immer eine Zweitmeinung einer weiteren Auskunftei einholen? Oder Kunden per Mausklick zustimmen, dass der Schufa-Score doch reicht? Das müssen nun deutsche Gerichte und der Gesetzgeber entscheiden. Die hatten bisher jedoch wenig Interesse, die Macht der Schufa zu beschränken.
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