„Niemand will sich wohl dem Vorwurf aussetzen, das Streikrecht einzuschränken und in die Tarifautonomie einzugreifen. Aber kein Grundrecht gilt absolut. Es muss immer abgewogen werden. Jedenfalls darf man jeden Verantwortungsträger erinnern, dass auch andere Rechte und Interessen habe
Dieser Artikel (ID: 1973328) ist am 11.12.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).