Kreuzerlass vor Gericht

Eine Provokation von gestern

von Redaktion

VON CLAUDIA MÖLLERS

Am Dienstag, fünf Tage vor Heiligabend, urteilt das Bundesverwaltungsgericht über den bayerischen Kreuzerlass. Verletzt der Freistaat das staatliche Neutralitätsgebot, wenn er das Anbringen von Kreuzen – gut sichtbar – in Eingangsbereichen von Behörden anweist?

Angesichts der schwindenden Zahl von Kirchenmitgliedern in der evangelischen und in der katholischen Kirche wird künftig immer häufiger die Frage nach religiösen Symbolen im öffentlichen Raum gestellt werden. Nach den Debatten um die kirchlichen Institutionen in den vergangenen Jahren ist zu vermuten, dass Politiker künftig wohl kaum mehr christliche Symbole benutzen werden, um sich profilieren zu wollen. Problematisch an dem Erlass 2018 war vor allem, dass der gerade gewählte Ministerpräsident ihn derart demonstrativ präsentierte, dass er Anders- und Nichtgläubigen wie eine Provokation erscheinen musste. Das würde ihm heute so wohl nicht mehr passieren.

Dass sich der Staat in seinen Entscheidungen von den christlichen Werten leiten lässt, ist ein Gewinn für alle Menschen – gleich welcher Konfession oder Weltanschauung. Diese Werte bilden die Grundlage unserer Gesellschaft und sind Voraussetzung für den sozialen Zusammenhalt. Über die Zukunft des Christentums entscheiden aber nicht Kreuze am Eingang von Behörden. Darüber entscheiden die Menschen in den Kirchen.

Claudia.Moellers@ovb.net

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