Was plant die EU?
Erstmals soll es direkt an den EU-Grenzen Asylverfahren geben, um Migranten mit besonders geringen Aufnahmechancen an der Weiterreise zu hindern. In die Grenzverfahren kommt auf Druck der Mitgliedsländer auch, wer als „Gefahr für die nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung“ eingestuft wird oder die Behörden in die Irre geführt hat, etwa mit einem falschen Pass. Wenn Flüchtlinge etwa durch Russland „instrumentalisiert“ werden, müssen auch Syrer oder Afghanen in die Asyl-Lager an der Grenze.
Was passiert in den Asyl-Lagern an der Grenze?
Die Migranten sollen in Grenznähe festgehalten und von dort aus direkt abgeschoben werden. Juristisch werden sie dabei als nicht eingereist betrachtet. Das Asylverfahren und die Rückführung sollen im Regelfall bis zu zwölf Wochen dauern.
Warum ist das umstritten?
Die Bundesregierung und insbesondere die Grünen pochten darauf, neben unbegleiteten Minderjährigen auch Familien mit Kindern von den Grenzverfahren auszunehmen. Dieses zentrale Anliegen scheiterte. Das EU-Parlament setzte aber im Sinne Deutschlands durch, dass Familien mit Kindern „geeignete Aufnahmebedingungen“ vorfinden. Kinderrechts-Organisationen wie Terre des Hommes sehen durch das Gesetz trotzdem „jegliche menschenrechtliche rote Linien in der EU überschritten“.
Was ist bei der Verteilung von Migranten geplant?
Auch künftig ist das Land der ersten Einreise in der Regel für einen Asylantrag zuständig. Es greift aber ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus, um jährlich mindestens 30 000 Migranten aus Italien oder Griechenland umzuverteilen. Auf Deutschland kämen theoretisch 6600 Menschen zu, allerdings können Aufnahmen aus den Vorjahren abgezogen werden. Nicht aufnahmewillige Staaten wie Ungarn können sich zudem mit 20 000 Euro pro Migrant freikaufen. Budapest will sich jedoch nicht an den Asylpakt halten: „Niemand aus Brüssel oder sonst woher kann uns sagen, wen wir reinlassen, und wir weigern uns aufs Schärfste, dafür be-straft zu werden“, sagte Außenminister Peter Szijjarto.
Was gilt bei Abschiebungen?
Die Ampel legte ihren Streit bei: Der Abschiebegewahrsam wird von zehn auf 28 Tage verlängert. Abschiebungen werden so wenig wie möglich angekündigt – auch wenn kleine Kinder in der Familie leben. Die Polizei darf in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Zimmer als das Zimmer des Gesuchten durchsuchen.
Was ändert sich bei Sozialleistungen?
Asylbewerber bekommen erst nach 36 Monaten (bisher 18) Zugang zu mehr Sozialleistungen wie Bürgergeld, um finanzielle Anreize zu verringern.
Was droht Schleusern?
Deutlich härtere Strafen! Auch die Ermittlungen sollen erleichtert werden.
Was ändert sich bei Einbürgerungen?
Zuwanderer sollen laut dem Gesetzentwurf nach fünf statt acht Jahren Aufenthalt Staatsbürger werden können, vorausgesetzt sie können ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten. Bei guten Leistungen in Schule oder Job, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll die Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein. Wer einen deutschen Pass haben möchte, soll den alten dafür nicht mehr aufgeben müssen.