München – Sechseinhalb Jahre ist es her, dass vermummte, ganz in Schwarz gekleidete Gewalttäter in Hamburg Autos anzündeten, Scheiben einschlugen, Läden plünderten. Die massiven Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg beschäftigen die Behörden noch immer: Heute beginnt der Prozess gegen sechs Angeklagte – vier Frauen zwischen 32 und 51 Jahren sowie zwei Männer im Alter von 28 und 29 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, Steine, Böller und Flaschen auf Polizisten geworfen zu haben – die häufigsten Vergehen in einer ellenlangen Liste an Delikten, an denen sich die Staatsanwaltschaft nun seit Jahren abarbeitet.
1289 Verfahren wurden nach den Hamburger Krawallen eingeleitet. Mehr als 20 von ihnen sind noch immer anhängig – gegen insgesamt 87 Angeklagte. Die sechs mutmaßlichen Randalierer, die ab heute vor Gericht stehen, sollen sich laut Anklageschrift am Morgen des 7. Juli mit rund 200 weiteren Demonstranten zu einem Protestzug vom Altonaer Volkspark in Richtung Innenstadt getroffen haben. Ziel war es, die Polizeieinsatzkräfte bestmöglich zu provozieren und Chaos zu stiften.
Wer aus dem Mob was konkret verbrochen hat, ist nur noch schwer nachvollziehbar. Wie die Hamburger Staatsanwaltschaft unserer Zeitung mitteilte, wird den Angeklagten vorgeworfen, Teil des gewalttätigen Demonstrationszuges gewesen zu sein. Dieser soll in den frühen Morgenstunden in der Schnackenburgallee Polizeibeamte angegriffen haben. Dabei wurde keiner der Beamten verletzt. Als die Aktivisten in die Straße Rondenbarg einbogen, eskalierte die Situation. Aktivisten warfen anschließend ihrerseits den Polizeibeamten vor, unverhältnismäßig Gewalt ausgeübt zu haben. 14 Demonstranten mussten später im Krankenhaus behandelt werden, zum Teil wegen Platzwunden, zum Teil mit Knochenbrüchen. Insgesamt wurden bei dem Polizeieinsatz etwa 80 Personen festgenommen.
Das Problem für die Ermittler: Konkrete Taten können den Beschuldigten nicht nachgewiesen werden. Aus diesem Grund erhebt die Staatsanwaltschaft auch keine individuellen Vorwürfe gegen die sechs Angeklagten, die sich nun verantworten müssen. Das ist aber normalerweise eine Voraussetzung für einen Schuldspruch nach deutschem Recht. Vor Gericht geht es deshalb ab heute um die reine Teilnahme an dem gewalttätigen Protestzug.
Andere Aktivisten hatten Glück: Bereits zweimal war in der Vergangenheit ein Prozess gegen andere Aktivisten am Rondenbarg geplatzt – einmal, weil die Richterin in Mutterschutz ging, das andere Mal wegen der Corona-Pandemie. Die Verfahren wurden seitdem nicht weiterverfolgt.
Schon bei den beiden gescheiterten Rondenbarg-Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft versucht, die Rechtsprechung dahingehend zu ändern, dass alle zum Tatzeitpunkt Anwesenden für den Angriff der einzelnen Aktivisten verantwortlich gemacht werden. Getreu dem Motto „Mitgehangen, mitgefangen“. FREDERIC RIST