„Weselsky provoziert mit seinem kompromisslosen Kurs, dass wieder einmal über eine gesetzliche Regelung des bisher nur aus dem Grundgesetz abgeleiteten Streikrechts nachgedacht wird. (…) Sollte das Beispiel Schule machen, wären solche Vorschriften bedenkenswert. Besser wäre es, die Ge
Dieser Artikel (ID: 1997598) ist am 25.01.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2).