75 Jahre Grundgesetz

Ein Anlass zum Feiern

von Redaktion

VON DIRK WALTER

Ukraine, Nahost, AfD – Krise, Krise, Krise. Da vergisst man fast, dass dieses Jahr auch einen Anlass zum Feiern bietet. Das Grundgesetz wird im Mai 75 Jahre alt. Glasklare Sätze wie „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ oder auch „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ gehören zur DNA der Bundesrepublik!

Im Grundgesetz ist aber auch der Staatsaufbau klar definiert – und das ist ein Punkt, wo Verfassungsfeinde, AfD und andere, ansetzen könnten. Die unabhängige Justiz, die Gewaltenteilung, die Kontrolle der Bundesregierung durch Bundestag/Opposition und Bundesrat sind die Anker der Demokratie, sie dürfen keinesfalls wie in Ungarn oder Polen ausgehebelt werden. Wehret den Anfängen!

Zum Jahrestag sind die wenigen Dutzend Verfassungsväter (und vier Mütter) fast alle vergessen. Obwohl unter ihnen ehemalige KZ-Häftlinge ebenso wie ehemalige Nazis waren, hätte jede(r) einzelne eine Extra-Würdigung verdient. Die Feiern sollten dem Ernst der Lage angemessen nicht zum lieblosen Pflichtakt werden. Ein breitenwirksames rauschendes Bürger-Fest für unsere Republik wäre angemessen.

Dirk.Walter@ovb.net

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