Gericht urteilt: AfD-Jugend definitiv extremistisch

Beschluss in Köln rechtfertigt Vorgehen des Verfassungsschutzes – Faeser beklagt „Rassismus und Hass“
Köln – Verdacht erhärtet: Die Einstufung der Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Beschluss veröffentlicht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) äußerte sich zufriede