Der Streit um die Steuerklassen

von Redaktion

HINTERGRUND Wie viel ein Ende des bisherigen Ehegatten-Splittings ungefähr kosten würde

Berlin – Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einer Steuerreform, mit der die von vielen Ehepaaren genutzten Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden sollen.

Die Ampel will damit eine Benachteiligung von Frauen bekämpfen: Denn diese Steuerklassen begünstigen den Besserverdiener, und das ist immer noch sehr häufig der Mann. Er profitiert vom Steuervorteil, den das „Ehegattensplitting“ bietet. Dem besserverdienenden Partner bleibt besonders viel Netto aus seinem Brutto, während auf dem Gehaltszettel der Partnerin überdurchschnittlich viel Steuer abgebucht wird.

Das geplante neue Steuersystem verteilt mithilfe eines Rechenfaktors den steuerlichen Splittingvorteil anteilig auf beide Partner, abhängig von ihren Einkommen. Der schlechter verdienenden Partnerin bleibt also auf dem Lohnzettel künftig mehr, dem besserverdienenden Partner weniger (siehe Beispiele in der Tabelle).

Ziel der Reform sei, dass die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werde, so das Finanzministerium. Die höhere Besteuerung in Steuerklasse 5 könne damit vermieden werden.

Der Nachteil des neuen Steuersystems ist, dass stark ungleich verdienende Partner bisher quasi einen Kredit vom Staat erhielten, denn erst mit der Steuererklärung mussten sie entsprechend Steuern nachzahlen. Wichtig ist: Das neue Steuersystem ändert nichts an der Jahres-Steuerlast der Paare – eine Abschaffung des Ehegattensplittings ist von der Ampel nicht geplant. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) lehnt die Steuerpläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) trotzdem als „ideologiegetriebene Bevormundung der Ehepaare“ ab. Momentan wählten viele verheiratete Paare bewusst die „bürokratiearme Option“ der Steuerklassen-Kombination III und V. Diese Wahlfreiheit müsse erhalten bleiben, sagte Füracker. Wann genau die Reform umgesetzt wird, hängt laut Bundesministerium nicht nur vom Gesetzesverfahren, sondern vorrangig von erforderlichen IT-Arbeiten ab. KLAUS RIMPEL

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