Das Datum
1. März 2023: Die Corona-Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen sind aufgehoben. Auch die Maskenpflicht für deren Beschäftigte gilt laut einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums nicht mehr.
1. März 2023: Die Corona-Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen sind aufgehoben. Auch die Maskenpflicht für deren Beschäftigte gilt laut einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums nicht mehr.
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