1. März 2023: Die Corona-Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen sind aufgehoben. Auch die Maskenpflicht für deren Beschäftigte gilt laut einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums nicht mehr.
1. März 2023: Die Corona-Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen sind aufgehoben. Auch die Maskenpflicht für deren Beschäftigte gilt laut einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums nicht mehr.