Ruanda und andere Streitpunkte

von Redaktion

VON MARC BEYER UND MARCUS MÄCKLER

München – Das Treffen hat noch nicht mal begonnen, da herrscht schon wieder Uneinigkeit. Der Auslöser ist eher klein, die Wirkung umso wuchtiger. Noch bevor sich heute die Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler treffen, um über Fragen der Flüchtlingspolitik zu beraten, kursiert der Entwurf für ein Abschlussdokument. Überschrieben ist er mit „Erklärung“. Das klingt nach bloßer Bestandsaufnahme, heißt es aus den unionsgeführten Ländern. Ihnen wäre ein „Beschluss“ lieber – samt konkreten Maßnahmen.

Vordergründig geht es nur um eine Formalie, denn im Laufe des heutigen Treffens kann sich an dem Dokument noch eine Menge ändern, nicht nur im Titel. Tatsächlich aber zeigt der Disput vor allem, wie groß Unmut und Ungeduld bei den Ländern sind, die sich vom Bund handfeste Hilfe wünschen. Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die Prüfung von Asylverfahren außerhalb Europas.

Befeuert wird die ohnehin lebhafte Debatte durch den jüngsten Vorstoß der CSU, solche Verfahren künftig auch in Ruanda durchzuführen. Vor allem die Grünen widersprechen, rechtlich sei das nicht haltbar. Nun hat sich zum Thema Drittstaaten auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages geäußert.

In einem Gutachten zeigen sich die Juristen aufgeschlossen, auch wenn es nicht explizit um die Option Ruanda geht und um die Prüfung von Asylverfahren. Das 30 Seiten starke Papier trägt den Titel „Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Nicht-EU-Bürgern in Drittstaaten“. Es kommt zu dem Ergebnis, dass abgelehnte Asylbewerber zwar vorrangig in ihre Herkunftsstaaten gebracht werden sollten. Sei dies jedoch nicht möglich, komme auch ein anderer Staat in Betracht, „wenn die Abschiebung dahin möglich ist oder der Ausländer in einem Drittstaat ein Aufenthaltsrecht hat und die Abschiebung dorthin zweckmäßiger zu bewirken ist als in den Herkunftsstaat“.

Eins zu eins übertragen lässt sich diese Expertise nicht auf den Vorstoß Alexander Dobrindts. Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte nach einer Ruanda-Reise gefordert, Prüfverfahren künftig in dem ostafrikanischen Land durchzuführen, bereits bevor die Migranten das Mittelmeer überqueren und europäischen Boden betreten. Doch Befürworter interpretieren den Text so, dass auch eine Prüfung des Asylanspruchs – also eine im Verhältnis mildere Maßnahme – denkbar sei, wenn deutsche Gesetze sogar eine Abschiebung erlauben.

Der Wissenschaftliche Dienst weist zudem darauf hin, dass die EU-Richtlinien eine „Abschiebung in einen anderen Staat als das Herkunftsland oder ein Transitland“ nur dann erlauben, „wenn der Ausländer dorthin (…) ,freiwillig’ zurückkehren will“. Eine solche Hürde müsste zunächst also in Brüssel fallen, ehe auch Berlin konkretere Pläne in Richtung Ruanda entwickeln könnte.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki hält es dennoch für „lohnenswert, das einmal ehrlich zu diskutieren“, wie er unserer Zeitung sagte. Mit Blick auf die Grünen sagt er: „Es geht vieles, solange die Maßgaben unserer Verfassung eingehalten werden. Man muss es nur wollen.“ Kubicki verweist nicht nur auf Großbritannien, wo die Ruanda-Debatte schon lange geführt wird, sondern auch auf einen Nachbarn. „Unsere dänischen Freunde lassen jetzt Straftäter mit ausländischem Hintergrund in den Kosovo bringen.“

Ideen gibt es vor dem Asylgipfel also viele. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) brachte in der „Bild“ erneut eine Obergrenze ins Gespräch: „50 000 oder 60 000 Flüchtlinge pro Jahr – mehr können das erst mal für die nächsten Jahre nicht sein“. Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD) warnte prompt vor „polarisierenden Diskussionen“, noch bevor die Wirkung der bisherigen Beschlüsse spürbar sei. Solche Vorstöße würden niemandem helfen. „Allenfalls denjenigen, die am rechten Rand fischen.“

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