Stuttgart – Nach der Haftstrafe wegen seiner Teilnahme an Ausschreitungen bei einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart will sich Baden-Württemberg um die Abschiebung des Mannes in sein afrikanisches Heimatland bemühen. Der 29-Jährige war am vergangenen Donnerstag wegen besonders schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Während der gewalttätigen Proteste im September warf er einen Bauzaun-Betonfuß und einen mehr als drei Kilogramm schweren Pflasterstein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Chancen auf eine schnelle Abschiebung stehen aber schlecht. Eritrea gehört zu den ärmsten Ländern der Welt, es gilt als eine der brutalsten Diktaturen und jede Opposition ist verboten. Der verurteilte Mann ist Anhänger der Regimekritiker.
Insgesamt geht die Zahl der Asylanträge wieder deutlich zurück. Etwa drei Fünftel der 2024 gestellten Anträge entfielen auf drei Hauptherkunftsländer – Syrien, Afghanistan und die Türkei. Allein aus Syrien kamen 14 024 Erstantragsteller im Jahr, ein Minus von 12,8 Prozent im Vergleich zu 2023. Erstanträge von Afghanen gingen in den ersten beiden Monaten des Jahres um 38,9 Prozent zurück von 10 924 auf 6679. Interessant: Im bisherigen Jahr 2024 waren 2786 der Erstanträge (5,9 %) in Deutschland geborene Kinder im Alter von weniger als einem Jahr.