GDL legt wieder Deutschland lahm

Das Streikrecht am Limit

von Redaktion

VON DIRK WALTER

Es war ja fast zu erwarten: Der GDL-Streik und ihr bockbeiniger Vorsitzender nerven so extrem, dass jetzt die ersten Politiker nach Zwangsmaßnahmen rufen. Noch ist es eine zögerliche Debatte. Zu Recht. Denn das Streikrecht ist vom Grundgesetz geschützt. Aber Streiks müssen auch verhältnismäßig sein und dürfen das Gemeinwohl nicht eklatant verletzen. Ein Nachdenken über das Nachjustieren bei Gesetzeslücken ist daher verständlich.

Es ist zum Beispiel erstaunlich, dass es keine Vorgaben zur Schlichtung gibt, also eine Art Vorschrift, wann sich die Tarifparteien unter die Kuratel eines Schlichters stellen müssen. Das kann man diskutieren. Aber: Auch wenn künftig vorgeschrieben wäre, dass nach dem dritten Streik eine Schlichtung verpflichtend ist, wäre der Erfolg nicht garantiert. Selbst bei einer Schlichtung zwischen GDL und Bahn könnte den Lokführern niemand vorschreiben, das Ergebnis einer Schlichtung auch anzunehmen. Sie kann also auch scheitern. Und dann?

Am besten wäre es, wenn es derlei Gedankenspiele überhaupt nicht bräuchte. Statt am Streikrecht rumzuschrauben, könnte man im Übrigen ja auch mal fragen, warum der Deutsche Beamtenbund nicht endlich auf seine Mitgliedsgewerkschaft GDL mäßigend einwirkt und beispielsweise mit dem Entzug von Geldern oder Mitgliedsrechten droht. Deutschland ist mit seinem Tarifrecht und einer vergleichsweise gemäßigten Streikkultur – etwa im Vergleich zu Frankreich oder Italien – gut gefahren. Es wäre eine Katastrophe, wenn sich das durch eine kleine Spartengewerkschaft mit einem geltungssüchtigen Vorsitzenden jetzt ändert.

Dirk.Walter@ovb.net

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