Noch ist es gar nicht so lange her, dass die Bilder vom Papst in hippen Turnschuhen für seltsam gemischte Gefühle gesorgt hatten: Viele waren fasziniert, dass Künstliche Intelligenz jetzt nicht nur Aufsätze verfassen, sondern auch täuschend echte Bilder erzeugen kann. Andere waren verängstigt. Und manche beides. Eines vorweg: Dass nun – ein Jahr später – in Straßburg mit dem „AI-Act“ das erste KI-Gesetz weltweit beschlossen wurde, ist Pionierarbeit. Ganz unabhängig davon, wie gut dieses Regelwerk angenommen wird: Es ist besser als keines.
Man hat aus Fehlern der Vergangenheit gelernt. Auf das erste Gesetz zur Regulierung des Internets hat sich die EU vor zwei Jahren geeinigt – 33 Jahre nach der Erfindung des World Wide Web. Der „AI-Act“ war nicht nur flotter, er beinhaltet auch wichtige Punkte zum Schutz der Grundrechte. Beispiel: In dem Papier ist genau geregelt, wo biometrische Gesichtserkennung eingesetzt werden darf (etwa bei der Verfolgung von Straftaten) und wo nicht. Auch wenn Kritiker sich mehr Schutzvorschriften wünschen – immerhin gibt es dafür nun einen Rechtsrahmen. Dass nun von allen Seiten am „AI Act“ gezerrt wird, war nicht zu vermeiden. Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen geht die Regulierung nicht weit genug, die Tech-Branche spricht von Überregulierung.
Das Gesetz kann in seinem jetzigen Zustand gar nicht funktionieren. Denn noch ist völlig unklar, wie sich KI künftig entwickeln wird. Wichtig ist jetzt, dass die EU stetig nachbessern wird – und das Gesetz immer wieder an die neue Realität anpasst.
Kathrin.Braun@ovb.net