14. März 1974: Die Bundesrepublik und die DDR vereinbaren die Einrichtung „Ständiger Vertretungen“ im jeweils anderen Staat ein historischer Schritt.
14. März 1974: Die Bundesrepublik und die DDR vereinbaren die Einrichtung „Ständiger Vertretungen“ im jeweils anderen Staat ein historischer Schritt.