EU bekommt KI-Regeln

von Redaktion

Sozialkredit-Systeme wie in China verboten

Brüssel – Ob in der Videoüberwachung, Spracherkennung oder bei der Auswertung von Finanzdaten: Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bekommt die Europäische Union ein einheitliches Regelwerk. Dies soll abhängig von Risikokriterien Vorschriften für die Nutzung aufstellen und bestimmte Anwendungen verbieten. Das Europaparlament soll das KI-Gesetz am heutigen Mittwoch absegnen. In Brüssel gilt das Regelwerk als „historisch“.

Verboten sind künftig KI-Systeme, die Menschen nach Kriterien wie ihren politischen und religiösen Ansichten, ihrer sexuellen Orientierung oder der Hautfarbe in Gruppen einteilen. Außerdem werden in China bereits übliche Sozialkredit-Systeme verboten. Unternehmen dürfen KI nicht einsetzen, um die Gefühle ihrer Beschäftigten zu erfassen. Die Technologie darf zudem nicht genutzt werden, um Menschen gegen ihren Willen zu beeinflussen.

Polizei und Sicherheitsbehörden dürfen die KI-gesteuerte Gesichtserkennung an öffentlichen Orten nutzen, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt. Solche Systeme wurden in Deutschland bereits etwa am Berliner Bahnhof Südkreuz getestet.

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