Neues Gesetz gegen Kinderehen

von Redaktion

Bundesjustizministerium muss bei Rechtslage nachbessern

Berlin – Das Bundesministerium der Justiz will nach eigenen Angaben in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen Rechnung zu tragen. Ziel des Ministeriums sei „eine verfassungsgemäße Neuregelung, die die Ächtung von Minderjährigen-Ehen klar zum Ausdruck bringt“, sagte ein Sprecher von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Der Entwurf werde vorsehen, dass im Ausland geschlossene Ehen auch künftig in Deutschland unwirksam sind, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war. Eine entsprechende Unwirksamkeitsregelung sei auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr zulässig. Die Karlsruher Richter hatten das seit 2017 geltende Verbot für im Ausland geschlossene Kinderehen im Februar 2023 zwar grundsätzlich bestätigt. Sie trugen dem Gesetzgeber jedoch auf, bis zum 30. Juni 2024 Regelungen zu schaffen, um die Folgen des Verbots für die Betroffenen abzumildern. Dabei geht es darum, Unterhaltsansprüche zu wahren. Zudem soll es Paaren ermöglicht werden, ihre Ehe auf Wunsch nach deutschem Recht wirksam weiterzuführen, sobald beide volljährig sind.

Da Politiker der Union befürchten, dass die Ampel-Regierung aufgrund interner Meinungsverschiedenheiten nicht rechtzeitig eine entsprechende Reform zur Beratung vorlegen wird, wollen sie nun mit einem eigenen Antrag Druck machen. An dem Grundsatz, dass im Ausland geschlossene Ehen von Minderjährigen in Deutschland keinen Bestand haben, dürfe nicht gerüttelt werden.

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