Berlin/München – Der Kampf ums Kiffen geht in die Endrunde. Am heutigen Freitag soll das Cannabis-Gesetz im Bundesrat beraten werden – damit eine Teillegalisierung von Cannabis ab dem 1. April in Kraft treten kann. Zwar ist das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, allerdings kann das heftig umstrittene Gesetz noch über einen Trick blockiert werden.
Die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und damit das Vorhaben ausbremsen. Zu den größten Gegnern des Cannabis-Gesetzes gehört die Union, die sieben Ministerpräsidenten stellt und in neun Landesregierungen vertreten ist. Dennoch ist ein Ergebnis nicht vorhersehbar, da die Union in bestimmten Fällen an Abstimmungspflichten innerhalb ihrer Koalition gebunden ist. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) machte gestern deutlich: „Es gibt jetzt die Chance, den Vermittlungsausschuss anzurufen und damit das gefährliche Legalisierungs-Vorhaben aufzuhalten.“ CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte: „Es wäre wünschenswert, wenn dieses Gesetz nie wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskäme.“
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 50 Gramm Cannabis und drei Pflanzen zu Hause erlaubt ist. Zum 1. Juli können auch Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen. Die Cannabis-Vereine dürfen zudem Samen und Stecklinge an die Mitglieder zum Eigenanbau zu Hause weitergeben. Hier sollen maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat erlaubt sein. Konsumiert werden darf nur in einem Abstand von 100 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) deutete bereits an, dass durch eine komplette Blockade der Union das Vorhaben sterben könnte. Die SPD versucht nun, den Druck auf die Grünen zu erhöhen. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert verlangte vom Koalitionspartner, dafür zu sorgen, dass das Gesetz im Bundesrat durchkommt. „Ich wünsche mir, dass viele noch unentschlossene Länder für die Enthaltung und nicht für den Vermittlungsausschuss stimmen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Kühnert: „Um es klar zu sagen: Die Grünen wollten dieses Gesetz besonders dringlich, sie sind an elf Landesregierungen beteiligt – es wäre nicht gut erklärbar, dass die Partei, die mit am stärksten dafür gekämpft hat, es am Ende nicht schafft, ihre Landesregierungen zumindest zu einer solchen Enthaltung zu bewegen.“
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) appellierte an die Länder, den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Wenn der Bundesrat nicht auf die Bremse tritt, werden Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter angesichts fehlender Übergangsfristen unmittelbar überfordert sein“, sagte der stellvertretende GdP-Vorsitzende Alexander Poitz. Auch kommunale Spitzenverbände sowie Vertreter der Justiz äußern Skepsis.
Auch CDU-Chef Friedrich Merz stellt sich gegen eine Teillegalisierung und plauderte gestern sogar aus dem Nähkästchen: „Ich habe einmal während der Schulzeit mal einen Zug dran getan“, beichtete er gegenüber ntv. „Es war furchtbar.“ hud/afp