22. März 1974: Der Bundestag beschließt, Volljährigkeit und Ehemündigkeit von 21 auf 18 Jahre herabzusetzen. Am 1. Januar 1975 tritt das Gesetz in Kraft.
22. März 1974: Der Bundestag beschließt, Volljährigkeit und Ehemündigkeit von 21 auf 18 Jahre herabzusetzen. Am 1. Januar 1975 tritt das Gesetz in Kraft.