London – Wikileaks-Gründer Julian Assange hat bei seinem Antrag auf Berufung gegen die drohende Auslieferung an die USA noch einmal Aufschub erhalten. Der 52-Jährige dürfe nicht unmittelbar an die Vereinigten Staaten überstellt werden, entschied der Londoner High Court am Dienstag. Wie die Richter ausführten, wurde der Berufungsantrag in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei weiteren Punkten hänge es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten. Dafür setzten die Richter eine Frist von drei Wochen.
Es gehe um die Frage, ob Assange sich bei einem Verfahren wegen Spionagevorwürfen in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen könne und dieselben Rechte genieße wie US-Staatsbürger. Auch soll er nicht wegen seiner australischen Staatsbürgerschaft vorverurteilt und die Todesstrafe nicht verhängt werden. Verstreicht die Frist, ohne dass die Garantien gegeben werden, soll es direkt eine Berufungsverhandlung geben. » KOMMENTAR