Cannabis-Regeln

Berliner Gesetz, Münchner Ärger

von Redaktion

VON ULI HEICHELE

Die naive Vorstellung ist: Zuerst formuliert man ein Cannabis-Gesetz, hinterher wird dann geraucht. Mit allem Respekt: Man hat das Gefühl, dass es in Deutschland andersrum war. Denn dass Politiker in Regierungsverantwortung ein Gesetz durchpeitschen, von dem klar ist, dass es weder logisch noch kontrollierbar ist: Das ist mit nüchternem Nachdenken kaum zu erklären.

Passiert ist es trotzdem: Seit 1. April darf man in Deutschland kiffen. Oder zumindest an manchen Stellen. Oder zumindest an manchen Stellen zu bestimmten Uhrzeiten. Wie absurd-kompliziert das Gesetz geraten ist, sieht man jetzt in München: Die Suppe, die uns die Bundespolitik eingebrockt hat, muss die Polizei vor Ort auslöffeln. Dass die Beamten nicht in jedem Einzelfall wissen, wo der Abstandsradius um welche Schule endet, kann ihnen niemand verdenken. Und dass jetzt eigentlich jede Streife eine Feinwaage bräuchte, um den Unterschied zwischen 24,9 und 25,1 Gramm ermitteln zu können, zeigt die Praxisferne der Gesetzesväter. Ja: Man kann über Sinn und/oder Moral der Cannabis-Regeln streiten. Aber selbst wer für die Legalisierung war, kann den neuen Gesetzes-Dschungel nicht gutheißen.

redaktion@ovb.net

Artikel 1 von 11