Björn Höcke am Dienstag vor dem Landgericht. © AFP
Halle – Mit einem Nazi-Spruch wollte AfD-Politiker Björn Höcke nach Ansicht der Richter spontan Grenzen testen – dafür ist er nun zu einer Geldstrafe von 13 000 Euro verurteilt worden. „Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der weiß, was er sagt“, sagte der Vorsitzende Richter vom Landgericht Halle, Jan Stengel, in der Urteilsbegründung am Dienstagabend. Der Deckmantel der Meinungsfreiheit sei von dem 52-Jährigen „stark strapaziert worden“. Thüringens AfD-Landeschef hatte den Vorwurf, wissentlich eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben, hingegen bis zuletzt zurückgewiesen.
Höcke soll laut Urteil 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen. Das Gericht zeigte sich überzeugt, Höcke habe spontan entschieden, den Spruch zu verwenden – „nach dem Motto: Mal gucken, wie weit ich gehen kann“, sagte Stengel. Auch Höcke hatte ausgesagt, die Formulierung spontan gesagt zu haben. Jedoch beteuerte er während der Verhandlungen immer wieder seine Unschuld: „Ich bin tatsächlich völlig unschuldig“, sagte er.
Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass es sich um eine verbotene Losung handelt, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer und forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe über 10 000 Euro. Eine Freiheitsstrafe wäre „völlig überzogen gewesen“, urteilte hingegen das Gericht.
Das Strafmaß für die angeklagte Tat reicht laut dem Landgericht von einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Gegen das Urteil des Landgerichts können Staatsanwaltschaft und Verteidigung binnen einer Woche Revision einlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Urteilsverkündung angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gilt Höcke als vorbestraft. Im Bundeszentralregistergesetz ist geregelt, welche Strafen in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen werden. Bei Geldstrafen von weniger als 90 Tagessätzen ist das laut Paragraf 32 nicht der Fall.
Ausgangspunkt für die Verhandlung in Halle war eine Rede von Höcke im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Saalekreis gewesen. Zum Ende sagte er darin: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um die verbotene Losung. Die Staatsanwaltschaft Halle klagte Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen an.
Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September hat Urteil nicht. Wäre Höcke zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, hätte ihm die aktive und passive Wählbarkeit abgesprochen werden können.