zu AfD-Urteil: „Wenige Tage vor dem 75. Geburtstag des Grundgesetzes zeigt der Rechtsstaat, dass er wehrhaft ist. Es ist und bleibt die ureigene Aufgabe des Verfassungsschutzes, als Frühwarnsystem zu fungieren (….), egal von welcher Richtung. Dazu ist er da. Nicht um eine ungeliebte Oppositionspartei
Dieser Artikel (ID: 2057543) ist am 15.05.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 2), Wasserburger Zeitung (Seite 2), Mangfall-Bote (Seite 2), Chiemgau-Zeitung (Seite 2), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 2), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 2), Neumarkter Anzeiger (Seite 2).