Berlin – Nach drei Jahren ist das Strafmaß für die Verbreitung von Kinderpornografie erneut reformiert worden. Wegen massiver Kritik aus der Fachwelt senkte der Bundestag das Mindeststrafmaß für die Verbreitung von einem Jahr auf sechs Monate, für den Abruf und Besitz auf drei Monate. „Was gut gemei
Dieser Artikel (ID: 2059869) ist am 18.05.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).