Reform bei Kindesmissbrauch

von Redaktion

Berlin – Nach drei Jahren ist das Strafmaß für die Verbreitung von Kinderpornografie erneut reformiert worden. Wegen massiver Kritik aus der Fachwelt senkte der Bundestag das Mindeststrafmaß für die Verbreitung von einem Jahr auf sechs Monate, für den Abruf und Besitz auf drei Monate. „Was gut gemeint war, hat zu zahlreichen Problemen in der Praxis der Strafverfolgung geführt“, erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP).

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