21. Mai 1999: Nach dem Bundestag bestätigt auch der Bundesrat die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts. Ab 1. Januar 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder von Ausländern die doppelte Staatsbürgerschaft.
21. Mai 1999: Nach dem Bundestag bestätigt auch der Bundesrat die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts. Ab 1. Januar 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder von Ausländern die doppelte Staatsbürgerschaft.