London – Julian Assange darf wieder hoffen: Der Wikileaks-Gründer kann gegen seine drohende Auslieferung an die USA noch einmal Berufung einlegen. Der Londoner High Court gab dem Antrag des gebürtigen Australiers am Montag teilweise statt. Damit ist eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen an die USA zunächst abgewendet. Seine Ehefrau Stella Assange sprach von einem Wendepunkt und forderte die USA auf, das Verfahren umgehend einzustellen.
Assanges Team zeigte sich erleichtert. „Das ist ein Sieg“, sagte der aktuelle Wikileaks-Chef Kristinn Hrafnsson nach dem Urteil. Vor dem Gericht jubelten zahlreiche Anhänger von Assange, im Saal umarmten sich seine Anwälte. Sie hatten zuvor die Richter in einer knapp zweistündigen Anhörung davon überzeugt, dass der Australier seine Argumente in einem vollen Berufungsverfahren darlegen darf. Ein Termin dafür steht noch nicht fest, es dürfte noch einige Monate dauern.
Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Die Regierung wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Assanges Unterstützer sehen ihn wegen der Aufdeckung von US-Kriegsverbrechen im Visier der Justiz aus Washington. Assanges Team warnt, der Gesundheitszustand des Wikileaks-Gründers sei schlecht. Deshalb habe er nicht persönlich am Gerichtstermin teilgenommen.