Anbindehaltung bleibt für kleinere Betriebe erlaubt

Änderungsentwurf des Tierschutzgesetzes geht bayerischen Landwirten aber nicht weit genug

Die Anbindehaltung im Kuhstall wird nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren verboten. © dpa

Berlin – Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine Reform des Tierschutzgesetzes verabschiedet. Verschärfte Regeln sollen etwa für die Haltung von Heim- und Nutztieren, die Zucht von Hunden oder den O

Montag, 15. September 2025

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