Anbindehaltung bleibt für kleinere Betriebe erlaubt

von Redaktion

Änderungsentwurf des Tierschutzgesetzes geht bayerischen Landwirten aber nicht weit genug

Die Anbindehaltung im Kuhstall wird nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren verboten. © dpa

Berlin – Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine Reform des Tierschutzgesetzes verabschiedet. Verschärfte Regeln sollen etwa für die Haltung von Heim- und Nutztieren, die Zucht von Hunden oder den Onlinehandel mit Haustieren gelten, wie Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) gestern erklärte. Es handle sich um die „umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren“.

Bei einem zentralen Thema, dem ursprünglich anvisierten Verbot der Anbindehaltung von Rindern, sollen künftig allerdings weitreichende Ausnahmen gelten. So soll es nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums erst nach einer Übergangszeit von zehn Jahren gänzlich verboten sein, Rinder das ganze Jahr über im Stall anzubinden. Für kleinere Betriebe bleibt zudem dauerhaft die saisonale Anbindehaltung möglich.

Mit Blick auf die sogenannte Qualzucht wird die bisherige Definition um weitere Leiden der gezüchteten Tiere erweitert, wie das Landwirtschaftsministerium ausführte. „Dazu gehören Symptome wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen.“ Zur besseren Kontrolle müssen Verkäufer von Tieren im Internet ihre persönlichen Daten bei der jeweiligen Plattform hinterlegen.

Weitere Regeln betreffen etwa Wildtiere in Zirkussen: Elefanten, Giraffen oder Nilpferde im Bestand eines Zirkus dürfen auch weiterhin gehalten, aber nicht neu angeschafft werden. Außerdem drohen bei schweren Verstößen gegen das Tierschutzrecht wie das grundlose Töten oder die Misshandlung von Tieren härtere Strafen.

Özdemir hatte vor einem Jahr seinen Reformentwurf vorgestellt. Um eine Einigung mit den Ampel-Partnern zu erzielen, waren aber offenbar zahlreiche Änderungen nötig. Der Tierschutzbund kritisierte die nun verabschiedete Fassung umgehend scharf. Er hoffe, dass die Bundestagsfraktionen diesen „falschen“ Beschluss korrigieren, sagte der Präsident der Organisation, Thomas Schröder.

Trotz der Verlängerung der Übergangsfrist bei der Anbindehaltung kritisiert der Bayerische Bauernverband den Entwurf zum Tierschutzgesetz als „katastrophales Signal an alle Tierhalter“. Für Schweinehalter bedeute er deutlich mehr Belastungen und Bürokratie, ärgert sich Bauernpräsident Günther Felßner. Und für die Kleinbauern mit Anbinde- und Kombinationshaltung gebe es weiterhin keinen gangbaren Weg, um die Betriebe zu erhalten. Ausnahmen sollen nur für jene Betriebe gelten, die bereits extrem hohe Anforderungen (Weide und zusätzlicher Winterauslauf) erfüllen.

Trotz der großen Bauerndemos verkenne die Bundesregierung nach wie vor die Situation der Landwirte. „Die neuen Belastungen und Verbote bedrohen die heimische Tierhaltung, die Folgen dieses Gesetzentwurfs wären besonders für den Süden gravierend“, sagt Felßner. Die Bauern setzen jetzt auf notwenige Anpassungen im parlamentarischen Verfahren. Es gehe um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft.
AFP/CM

Artikel 4 von 11