Maximilian Krah, Spitzenkandidat der AfD. © dpa
München – Spätestens seit die französische Rechte um Marine Le Pen den Daumen gesenkt hat und nicht mehr mit der AfD zusammenarbeiten will, hat auch die eigene Parteiführung keine große Lust mehr auf ihren skandalumwitterten Spitzenkandidaten für die Europawahl. Doch so leicht wird die AfD Maximilian Krah zwei Wochen vor Beginn der Abstimmung nicht mehr los.
Denn grundsätzlich gilt: Hat eine Partei die Wahlliste zum Ablauf der Frist am 18. März 2024 eingereicht, ist eine Änderung ausgeschlossen. Diese Regel findet sich im für deutsche Kandidaten gültigen Europawahlgesetz (EuWG). Es gibt aber laut Paragraf 12 des EuWG bestimmte Ausnahmen: Wenn ein Kandidat mit deutscher Staatsbürgerschaft stirbt oder nicht mehr wählbar ist, darf die Liste geändert werden. „Der Verlust der Wählbarkeit tritt automatisch ein, wenn jemand infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt“, erklärt Susanne Hillen von der Pressestelle der Bundeswahlleiterin. Eine Person könne demnach ihr passives Wahlrecht verlieren, wenn sie zum Beispiel wegen einer schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Dann könne das passive Wahlrecht für fünf Jahre entzogen werden sowie die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Auch wenn der Kandidat bereits gewählt ist und im Parlament sitzt, kann er bei Verurteilung aufgrund einer entsprechend schwerwiegenden strafbaren Handlung die Wählbarkeit noch verlieren und so aus dem Parlament fliegen, teilt das Büro der Bundeswahlleiterin auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Ohne ein solches Urteil könne man gewählte Abgeordnete hingegen nicht einfach aus dem Parlament ausschließen.
„Darüber hinaus kann das passive Wahlrecht im Einzelfall durch richterliche Entscheidung für die Dauer von zwei bis fünf Jahren in den gesetzlich besonders vorgesehenen Fällen ausdrücklich aberkannt werden“, sagt Hillen. Dazu gehören Vergehen wie Hochverrat, Landesverrat, Angriffe gegen ausländische Vertreter und Wahlfälschung. Diese Änderungen in der Wahlliste werden von speziellen Vertretern der Partei, den sogenannten Vertrauenspersonen, gemacht. Sie erleichtern die Kommunikation zwischen den Wahlbehörden und den Parteien und handeln im Namen der Partei. Tritt einer der Ausnahmefälle ein, reicht eine einfache schriftliche Erklärung, um die Liste anzupassen.
Doch können Kandidaten auch einfach zurücktreten? „Nein, ein zugelassener Bewerber kann vor der Wahl nicht von seiner Kandidatur zurücktreten“, heißt es weiter aus dem Büro der Bundeswahlleiterin. Nach EuWG könne ein Wahlvorschlag nach seiner Zulassung nicht mehr geändert werden. „Die Zulassung ist in den Sitzungen des Bundeswahlausschusses am 29. März und 18. April erfolgt.“ Zudem beginne nach der zweiten Sitzung und damit der endgültigen Entscheidung über die Zulassung der Druck der Stimmzettel durch die Gemeindebehörden. Die Stimmzettel könnten dann auch aus rein praktischen Gründen nicht mehr geändert werden.
Manfred Weber (CSU), der Chef der konservativen EVP-Fraktion im EU-Parlament, fordert Krah deshalb auf, sein so gut wie sicheres Abgeordnetenmandat nicht anzunehmen. Damit würde Krah allerdings auch auf Zahlungen von mehr als 900 000 Euro verzichten, die er während seiner fünfjährigen Amtszeit erhalten könnte, wenn er alle Möglichkeiten ausschöpft, hat „Bild“ ausgerechnet – und darüber hinaus auf eine Pension von rund 3500 Euro.
HOR/DPA